Ingenieurbüro Zager GmbH

Unfall? Wer den Schaden hat
kann auf unsere Hilfe zählen.

Beratungen sind bei uns selbstverständlich kostenlos! 

Unfall- bzw. Schaden-Gutachten für:

  • Kraftfahrzeuge:
    PKW, Transporter, LKW, Wohnmobile, Wohnanhänger, Anhänger im Allgemeinen (auch mit Sonderaufbauten), Motorräder, Roller, Ackerschlepper, Bagger uvm.).
  • Sonstige Fahrzeuge:
    Fahrräder aller Art, vom Trekkingbike über Rennrad, MTB, ATB, Triathlonrad bis Pedelec und E-Bike

Amtliche Leistungen im Namen der FSP GmbH & Co Kg, Partner des TÜV Rheinland:

  • Hauptuntersuchungen (HU) gem. § 29 StVZO
  • Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO
  • uvm.

Gebrauchtwagenchecks, Fahrzeugbewertungen

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Tech. Beratung

Unabhängig & Professionell

Ingenieurbüro Zager GmbH

Nur der freie Sachverständige, am Besten noch unter dem Zeichen des BVSK und des IfS, stellt die notwendigen und angemessenen Schadenersatzkosten neutral und unabhängig fest!

Im Schadenfall sollte daher immer ein freier Kfz – Sachverständiger zu Rate gezogen werden.

Übrigens: Die Sachverständigenkosten bzw. Schadenfeststellungskosten gehören zu den Kosten, die von dem Schädiger bzw. der zahlungspflichtigen Versicherung übernommen werden müssen. Leider gibt es doch einige Versicherer, die fälschlicherweise das Gegenteil behaupten.

Schadensgutachten vom Experten

Unfall- bzw. Schadengutachten für alle kraft- und muskelbetriebenen Fahrzeuge – Full Service beim Ingenieurbüro Zager:

PKW, Transporter, LKW (alle), Anhänger, Traktoren, Schlepper, Wohnwagen und -mobile, Motorräder, Motorroller, Fahrräder (alle: Rennrad, Triathlonrad, Mountainbike, Pedelec) u.v.m.

Eigener Achsmessstand im Haus.

…oder reicht auch ein Kostenvoranschlag? Den gibt es natürlich auch bei uns.

Jetzt Termin vereinbaren

Auf uns können Sie zählen!

Sie wollen einen „Gebrauchten“ kaufen, lassen Sie das Wunschfahrzeug vorab bei uns durch-checken!
So sind Sie später besser dran.

Sie  „müssen zum TÜV“ bzw. ist eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO bei ihrem Fahrzeug fällig, oder Sie benötigen eine Eintragung nach § 19.3, auch damit können wir Ihnen weiterhelfen!

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