Kfz Hauptuntersuchung
Kfz Hauptuntersuchung vom unabhängigen Kfz Sachverständiger
Amtliche Leistungen im Namen und auf Rechnung der FSP GmbH & Co. KG als Partner des TÜV Rheinland
- Hauptuntersuchungen (HU) gem. § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO
- Fahrzeugbegutachtungen zur Einstufung als Oldtimer gem. § 23 StVZO
- Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO
- Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft
- UVV – Prüfungen an Fahrzeugen
- Ergänzung der Fahrzeugbeschreibung gem. §13 FZV
- Mängelkarte gem. §5(3) FZV
- Datenblatterstellung gemäß CoC
Kfz Hauptuntersuchung und andere amtliche Leistungen
Der Volksmund sagt: „Mein Auto muss zum TÜV“. Die Gesetzlichen Vorschriften sagen: „In regelmäßigen Zeitabständen müssen alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen auf ihre Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit im Allgemeinen überprüft werden“. Der gesunde Menschenverstand fügt hinzu: „Nur wenn mein Fahrzeug verkehrssicher ist, kann ich mich sicher auf den Straßen bewegen und meine Mobilität frei genießen“. Mit diesen Aussagen ist ein und dasselbe gemeint: die Hauptuntersuchung oder kurz die „HU“.
Für die Hauptuntersuchung liegt ein gesetzlicher Rahmen vor, an den wir uns bei jeder Prüfung halten. Ist die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhält das Fahrzeug eine runde HU-Plakette, welche auf das hintere Kennzeichen angebracht wird. Ein spezieller Service ist die Beratung unserer Prüfingenieure, die Ihnen bei Fragen rund um das Fahrzeug zur Verfügung stehen. Mögliche Themen sind Fahrzeugumbauten, Anbaugutachten und Änderungsabnahmen. Hierbei stehen wir Ihnen in unserer Filiale in Kürten-Biesfeld zur umfassenden Beratung zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen, als Partner der TÜV Rheinland Group, umfassende amtliche Leistungen rund um Ihr Fahrzeug.
Kfz Hauptuntersuchung, TÜV Eintragungen u.v.m.
Unsere unabhängigen Prüfingenieure überprüfen:
- Abgaswerte bei der Abgasuntersuchung (UMA)
- Bremsen
- Räder/Reifen
- Rahmen/Karosserie
- Auspuffanlage
- Lenkung
- Beleuchtung/elektrische Anlage/elektronische Systeme
- Scheiben/Spiegel
- Ausrüstung wie Warndreieck- und Weste/Verbandkasten/Unterlegkeile/Warnleuchte
- Pedale/Sitze/Sicherheitsgurte
- Elektronische Sicherheitssysteme
UMA – Untersuchung des Motormanagment- und Abgasreinigungssystems
Bis zum Jahre 2006 war sie bekannt als AU (Abgasuntersuchung), mit dem wichtigen Ziel, die Sicherheit im deutschen Straßenverkehr und den Schutz unserer Umwelt zu gewährleisten. Dieses Ziel wird mit der UMA weiterhin verfolgt. Die UMA ist vom Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2010 vorgeschriebener Bestandteil der Hauptuntersuchung. Das Fahrzeug erhält bei positivem Prüfergebnis keine gesonderte Plakette, sondern ledliglich die der Hauptuntersuchung. Somit wird bei erfolgreichem Abschluss der Hauptuntersuchung gleichzeitig bestätigt, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen an das Abgasverhalten erfüllt.
Unsere Prüfingenieure sind durch unsere Partnerschaft mit der TÜV Rheinland Group dazu befugt, an Ihrem Fahrzeug die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems durchzuführen. Um hierfür einen Termin zu vereinbaren, wenden Sie sich gerne an unsere Filiale in Kürten-Biesfeld. Es ist ratsam die UMA im Rahmen der HU an einem Tag durchführen zu lassen, was für Sie einige Vorteile bringt. Sie reduzieren das Risiko eine Frist zu verpassen, Sie sparen Zeit und stellen zudem sicher, dass Ihr Fahrzeug immer den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Unsere Mitarbeiter führen in unserer Kfz-Prüfstelle in Kürten-Biesfeld Abgasuntersuchungen an Pkw,
Motorrädern (auch mit 2-Taktmotor), Wohnmobilen, Lkw etc. mit folgenden Motoren durch:
- Ottomotoren ohne Katalysator
- Ottomotoren mit ungeregeltem Katalysator
- Ottomotoren mit geregeltem Katalysator
- Dieselmotoren
- Motoren mit Autogasantrieb (LPG)
- Motoren mit Erdgasantrieb (CNG)
Bei mehrspurigen Fahrzeugen mit Otto-Motor und Erstzulassung ab 2000 sowie Fahrzeugen mit Dieselmotor und Erstzulassung ab 2004 kommt im Rahmen der Abgasuntersuchung die UMA zum Einsatz. Hier werden mit einem OBD-Tool alle zur UMA relevanten Motorparameter wie Temperatur, Drehzahl etc. direkt über das Motorsteuergerät abgerufen, sowie der Fehlerspeicher der abgasrelevanten Systeme ausgelesen. Somit wird während der Prüfung festgestellt, dass alle elektronischen Systeme zur Motorsteuerung und Abgasreinigung in einem fehlerfreien- und nicht manipulierten Zustand sind.
Mängelklassen bei der Kfz Hauptuntersuchung
Die Mängelklassen im Einzelnen nach der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“).
OM – Ohne festgestellte Mängel
Glückwunsch, das Fahrzeug ist in einem einwandfreien Zustand und Sie erhalten eine neue Prüfplakette.
GM – Geringe Mängel
Eine Prüfplakette erhalten Sie auch bei bestehenden kleineren Mängeln. Oftmals entstehen diese durch Verschleiß und täglichen Gebrauch. Die kurzzeitige Abweichung einer Fahrzeugeinrichtung oder eines Fahrzeugteils von den gesetzlichen Vorschriften und den dazu gehörigen Richtlinien wird dann akzeptiert. Es handelt sich hierbei speziell um Mängel, die zum Zeitpunkt der Feststellung keinerlei Verkehrsgefährdung oder abweichende Umweltbelastung mit sich bringen. Eine unverzügliche Beseitigung der Mängel ist allerdings notwendig, damit es zu einer Zuteilung der Plakette durch unsere Prüfingenieure kommt.
EM – Erhebliche Mängel
Das Fahrzeug muss noch einmal untersucht werden und Sie erhalten vorerst keine Plakette. Ihr Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen. Möglich ist auch das Abweichungen einer Fahrzeuginneneinrichtung oder eines Fahrzeugteils von den gesetzlichen Vorschriften und den dazu gehörigen Richtlinien festgestellt wurde. Auch Mängel, welche erst in Zukunft eine Verkehrsgefährdung mit sich bringen, werden hier berücksichtigt.
VM – Gefährliche Mängel
Hier handelt es sich ebenfalls um einen Mangel, welcher die unmittelbare Gefährdung des Straßenverkehrs oder die Beeinträchtigung der Umwelt mit sich bringt. Die betriebliche Nutzung dieses Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen wird allerdings nicht direkt untersagt. Der Fahrzeughalter wird jedoch schriftlich über den Untersuchungsbericht informiert und auf den Gefährdungstatbestand hingewiesen. Eine unverzügliche Beseitigung der Mängel ist notwendig. Anschließend muss das Fahrzeug zur Nachprüfung oder erneuten Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorgeführt werden. Dazu haben Sie ab dem Tag der HU einen Monat Zeit. Hier erfolgt keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde. Die Plakette wird jedoch erst bei bestandener Nachprüfung zugeteilt.
VU – Verkehrsunsicher
Es handelt sich um einen gefährlichen Mangel, welcher die unmittelbare Gefährdung des Verkehrs oder die Beeinträchtigung der Umwelt mit sich bringt. Daher wird die betriebliche Nutzung dieses Fahrzeug im Straßenverkehr unverzüglich untersagt. Die bisher vorhandene Plakette am hinteren Kennzeichen wird entfernt und die nach § 46 FZV örtlich zuständige Zulassungsbehörde wird umgehend informiert. Der Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass er das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen darf. Der Gefährdungstatbestand wird außerdem schriftlich im Untersuchungsbericht festgehalten. Ein VU-Mangel entsteht beispielsweise durch lockere Bauteile, geplatzte Bremsleitungen oder gebrochene/verformte Achsenteile.
Nachprüfung
Eine unverzügliche Beseitigung der Mängel ist notwendig. Anschließend muss das Fahrzeug zur Nachprüfung oder erneuten Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorgeführt werden. Dazu haben Sie ab dem Tag der HU einen Monat Zeit. Beheben Sie auch kleinere Mängel an Ihrem Fahrzeug. Denn nur wenn auch kleine Mängel beseitigt wurden, steht einer neuen Prüfplakette nichts mehr im Weg.