Verkehrsunfall Hilfe

Tipps vom Experten

Was tun bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Krafthaftpflichtschaden)

Im Schadenfall empfehlen wir Ihnen immer einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, um kostspielige Nachteile zu verhindern. Der Unfall alleine ist schließlich meist schon Ärger genug.

Warum einen Kfz-Sachverständigen überhaupt bei einem Verkehrsunfall verständigen?

Es wird von Versicherungen meist empfohlen, sich als Betroffener zunächst einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzuholen und anschließend alle Unterlagen an die Versicherung zu senden. Für den Kostenvoranschlag können für den Auftraggeber Kosten anfallen, welche von der zahlungspflichtigen Versicherung häufig nicht übernommen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Reparatur Ihres Wagens das gezahlte Geld für den Kostenvoranschlag von der Werkstatt erstattet bekommen. Lassen Sie Ihren Wagen jedoch nicht reparieren, findet keine Zahlung durch die Werkstatt statt.

Ein unabhängiges Gutachten ist bindend, darin werden alle notwendigen Werte des Fahrzeugs und speziell die des Schadens festgehalten. Bei einem Haftpflichtschadensfall ist die Versicherung dazu verpflichtet die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Einige Versicherungen sträuben sich allerdings in manchen Fällen.

  1. Unfallstelle absichern
  2. Polizei Informieren
  3. Ggf. Erste Hilfe leisten.
  4. Erste Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle sowie der Beschädigungen der Fahrzeuge erstellen (wenn möglich)
  5. Unfallbericht mitnehmen
  6. Kfz-Sachverständigen beauftragen und sich keine Sorgen machen

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann.

Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung unserer Prüfingenieure. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Jetzt einen Verkehrsunfall Beratungstermin vereinbaren

kfz-schadensgutachten-haftpflichtschaden-plausibilitaetspruefung-verkehrsunfall-schadenregulierung-zager

Was tun bei einem selbst verschuldetem Verkehrsunfall (Kaskoschaden)

Um eine objektive Analyse der Schäden zu erhalten, sollte ein unabhängiger Sachverständiger zu Rate gezogen werden. Unter Berücksichtigung von Reperaturweg, Wertminderung, Wertverbesserung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, sowie Reperaturdauer oder der Wiederbeschaffungsdauer werden Mängel festgestellt.

Als Betroffener kann man laut § 249 Abs. 2 Satz 1 des BGB den Schaden des Fahrzeug als Gutachten abrechnen lassen. Es ist dazu nicht notwendig Ihr Fahrzeug zur Reparatur zu bringen, da eine Erstattung der Kosten auch ohne Vorlage einer Rechnung erfolgt. Zudem können Sie eine Erstattung sämtlicher Kosten, mit Außnahme der Mwst., bei einer fiktiven Abrechnung, dem Haftpflichtschadengutachten, beantragen. Wenn Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, wenden sie sich vorzugsweise an ein Mitglied der BVSK. Bei uns erhalten Sie die Beratung bei einem Kaskoschaden natürlich kostenfrei.

Sie sind den Unfall nicht Schuld?

Mehr zum Kaskoschaden

Jetzt ein Verkehrsunfall Gutachten beauftragen

  1. Unfallstelle absichern
  2. Polizei Informieren
  3. Ggf. Erste Hilfe leisten.
  4. Erste Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle sowie der Beschädigungen der Fahrzeuge erstellen (wenn möglich)
  5. Unfallbericht mitnehmen
  6. Ihren vertrauten Kfz-Sachverständigen Informieren, Ihre Versicherung Informieren

Gute Gründe zu uns zu kommen

Unabhängig
Neutrales Expertenwissen
Fair
Faires Preis-Leistungesverhältnis
Flexibel
Ständige Notfallerreichbarkeit
Service
Umfangreicher Service & Fürsorge