Zum Haftpflichtschaden heißt es im BGB, § 249 Abs. 1, dass derjenige „der zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand herzustellen hat, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Der Schädiger ist also dazu verpflichtet, den Zustand vor dem schädigenden Ereignis wiederherzustellen, also z.B. eine beschädigte Sache zu reparieren.
Und weiter heißt es unter Abs. 2, Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung (also statt der Reparatur) den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Im Jahr 2019 gab es laut Unfallstatistik 2,7 Millionen Verkehrsunfälle mit Sachschäden, die seitens der Versicherungen, zu begleichen sind.
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, deren Blick in erster Linie, wie in allen Wirtschaftsunternehmen darauf gerichtet ist, gewinnorientiert zu arbeiten.
Das oberste Gebot der Gesellschaften heißt, wie überall im Leben sparen, am besten bei den Ausgaben. Fängt man bei dem eigenen Personal an, ist das natürlich unpopulär und führt schnell zu schlechter Laune und damit eben auch zu schlechter Arbeitsmoral. Also wird an den Ausgaben gespart, und damit am Schadenersatz.
Wir haben als Sachverständigenbüro jetzt seit über 25 Jahre in der Branche die Erfahrung gemacht, dass es Versicherungsgesellschaften gibt, die Schäden vernünftig und fair regulieren. Und es gibt eben die Gesellschaften die versuchen, den Schadenersatz nicht nur so klein wie möglich zu halten, sondern auch mit fadenscheinigen Begründungen willkürliche Abzüge von Gutachten und Rechnungen vorzunehmen.
Sie als Geschädigte(r) können das sofort bemerken, wenn Sie einen Schaden melden. Es gibt eben die Gesellschaften, die klären Sie nicht über Ihre Rechte auf, sondern drängen Sie dazu, das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Das heißt nicht, dass diese Werkstätten schlecht sind, ganz im Gegenteil. Viele Partnerwerkstätten, insbesondere die freien Karosseriewerkstätten unterliegen einer hohen Qualitätskontrolle. Aber auch hier gibt es deutliche Unterschiede.