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Wer den Schaden hat...

.... kann auf unsere Hilfe zählen. 

Um sich Nachteile zu ersparen sollten Sie im Schadenfall immer einen freien Sachverständigen zu Rate ziehen. Insbesondere wenn Sie an dem Unfall nicht schuld sind, gehören die Schadenfeststellungskosten gemäß BGB zu den Kosten die die gegnerische Versicherung bezahlen muß, Ausnahmen gibt es nicht. 

Nur der freie und unabhängige Sachverständige kann die angemessenen Schadenersatzkosten feststellen, die Ihnen aus neutraler Sicht zustehen. 

Rufen Sie uns an: 02207-70470 oder 0171-5011644