Kaskoschaden

Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden

Vollkaskoschaden – KFZ Kaskoschaden Gutachten

Unter einem vollständigen Schaden, versteht man einen selbst verursachten Unfall oder auch anderen entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug, für den niemand außer Ihnen haftet. Es geht also vorerst um Schäden am Fahrzeug, welche nicht fremd verschuldet sind. Die Vollkasko Versicherung kommt zudem auch bei Schäden durch Vandalismus oder Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht für Sie auf.

Welchen Vollkaskoschaden deckt eine Vollkaskoversicherung?

  • Unfallschäden oder anderweitig entstandene Schäden an Ihrem Fahrzeug, welche durch Sie selbst verursacht wurden
  • Schädigungen bei denen Ihr Fahrzeug durch Dritte beschädigt wurde (Vandalismus)
  • Unfallschäden bei denen das Fahrzeug durch Dritte beschädigt wurde und eine Fahrerflucht vorliegt

Teilkaskoschaden

Der Teilkaskoschaden unterteilt sich dann wieder in einen

Einbruch- bzw. Diebstahlschaden (Teilediebstahl oder Totaldiebstahl)

Wildschaden

Elementarschaden (Hagelschäden, Sturmschäden, Brandschäden und Wasserschäden).

Liegt ein Kaskoschaden vor, hat der Versicherer immer das Weisungsrecht. Das bedeutet die Versicherung darf den Sachverständiger bestimmen, welcher die Schäden am Fahrzeug prüft. Sagt Ihnen das Gutachtenergebnis dieses Versicherungssachverständigen nicht zu, dann besteht für Sie die Chance einen freien Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Liegen nach dem zweiten Gutachten zwei verschiedene Ergebnisse vor, wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet. Im allgemeinen lassen sich solche Missverständnisse jedoch in einem Telefonat mit dem Sachverständigen oder dem Sachbearbeiter der Versicherung bereits klären.

Teilkaskoschaden Gutachten

Freie Sachverständigenbüros wie wir es sind, werden häufig von Versicherungen kontaktiert, um in deren Namen die Koaskoschäden zu besichtigen und eine Schadensfeststellung durchzuführen. Wir raten außerdem jedem Kaskoversicherten dazu, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen. Hier ist das „Kleingedruckte“ im Rahmen einer Schadensabwicklung von Bedeutung.

Bei einem Kaskoschaden steht Ihnen beispielsweise kein Mietwagen zur Verfügung und auch ein Nutzungsausfall wird nicht erstattet. Ein durch den Unfall eingetretener Minderwert wird ebenfalls nicht ausgeglichen. Der Versicherer kann sogar noch Abzüge „Neu für Alt“ vornehmen.

Äußerst wichtig sind zudem die Angaben des Versicherungsnehmer in der Schadenanzeige, welche von Ihnen im Rahmen eines Versicherungsfalls ausgefüllt werden müssen.

Unterschied Haftpflichtfall/ KFZ Kaskoschaden

Die Haftpflichtversicherung des Schuldigen ist verpflichtet dem Geschädigten die Kosten der Reparaturen und eventuelle Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Fahrzeug zurück zu erstatten.

Der Versicherte erhält die Kosten bis zum Wiederbeschaffungswert, wenn er Teilkasko- oder Vollkaskoversichert ist. Ist es notwendig die Erstellung eines Kfz-Gutachtens durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen, so entstehen individuelle Situationen, welche dem entsprechend unterschiedlich gehandhabt werden.

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